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Artikel vom: 15.05.2008
Keine Maklerprovision trotz Gesprächsfortsetzung nach Exposéübergabe
Verfasser: RA Bernd HäberleNach einem Urteil des OLG Schleswig kann trotz Gesprächsfortsetzung nach Exposéübergabe ein Provisionsanspruch nicht bestehen.
In der Übergabe eines Exposé kann lediglich ein schlüssiges Angebot des Maklers liegen, einen Maklervertrag zu schliessen. Allein in der Fortsetzung des Gesprächs durch den Kaufinteressenten liegt aber noch nicht die schlüssige Annahme, weil der Makler nicht davon ausgehen kann, dass der Kaufinteressent sogleich nach der Übergabe die Im Exposé aufgeführte Provisionsforderung zur Kenntnis genommen hat. Eine Maklerprovision für Vermittlungstätigkeiten - also das bewusste finale Herbeiführen der Abschlussbereitschaft des Vertragspartners des künftigen Hauptvertrages - setzt eine für den Erwerb wesentliche Maklerleistung voraus. ( OLG Schleswig, AZ: 14 U 55/06 )